Rechnungs FAQ

1. Warum erhalte ich eine Rechnung von der Amts-Apotheke Blisterzentrum Westerwald

Sie selbst, Ihre Angehörige, Ihr Pflegedienst oder Ihr Pflegeheim haben/hat diese Medikamente bei uns für Sie bestellt und wir berechnen Ihnen nun die Zuzahlung und Kosten, die die Krankenkasse nicht übernimmt.

2. Warum erhalte ich eine Rechnung, obwohl ich „befreit“ bin?

A) Die Befreiungskarte lag der Amts-Apotheke Blisterzentrum Westerwald zum Zeitpunkt der Abgabe des Medikaments nicht vor, sodass die Amts-Apotheke die gesetzliche Zuzahlung berechnen musste. Wenn Sie zum Zeitpunkt der Abgabe einen gültigen Befreiungsausweis hatten, aber Sie selbst, Ihre Angehörigen, Ihr Betreuer oder das Pflegepersonal versäumt haben/hat, uns diese als Kopie oder Scan einzureichen, können Sie sich die Rezeptgebühr unkompliziert von der Krankenkasse erstatten lassen. Dafür müssen Sie bei der Krankenkasse lediglich unsere Rechnung und den Zahlungsnachweis einreichen. Für die Amts-Apotheke Blisterzentrum Westerwald ist eine nachträgliche Einholung der Gebühr bei der Krankenkasse nicht möglich.
In den Anmeldedokumenten wurden Sie auf die Zahlungsverpflichtung für die gesetzliche Zuzahlungen trotz Befreiung bei Nichtvorlage des Befreiungsausweises hingewiesen. Sie haben sich bereit erklärt, die gesetzlichen Zuzahlungen an die Amts Apotheke Blisterzentrum Westerwald zu bezahlen und selbst den Zuzahlungsbetrag bei der Krankenkasse einzufordern, wenn Ihnen die gesetzliche Zuzahlung trotz Befreiung berechnet wird, weil die Amts Apotheke Blisterzentrum Westerwald keine Kenntnis von der Befreiung hatte. Sie haben zugestimmt auch dann die Rechnung zu begleichen, wenn von Ihnen beauftragte Dritte, z.B. die Pflegeeinrichtung, Angehörige, gesetzliche Betreuer, die Vorlage des Befreiungsausweises bei der Amts Apotheke Blisterzentrum Westerwald versäumt haben.

 

B) Es sind Eigenanteile (Mehrkosten) angefallen, die Ihre Krankenkasse auch im Fall einer Befreiung nicht bezahlt. Solche Positionen sind auf unseren Rechnungen mit dem Status RF gekennzeichnet. Dies ist z.B. der Fall, wenn die Kosten für ein Arzneimittel über dem sogenannten Festbetrag liegen. Der Festbetrag ist der von der gesetzlichen Krankenkasse erstattete Höchstbetrag. Wir sind in solchen Fällen generell bemüht, ein Medikament zu finden, dessen Kosten nicht oberhalb des Festbetrages liegen. Dies ist aber nicht immer möglich. 

 

C) Es wurden Medikamente verordnet, die keine Kassenleistung darstellen und auch bei „Befreiung“ vom Versicherten selbst zu zahlen sind.

 

D) Es wurde ein rezeptpflichtiges Medikament auf einem Privatrezept verordnet, obwohl ein Heimbewohner gesetzlich versichert ist. In diesem Fall kann das Medikament trotz Rezeptpflicht entweder nicht zulasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnet werden oder der verordnende Arzt weigert sich für das Medikament ein „Kassenrezept“ auszustellen. In diesem Fall muss das Medikament vom Heimbewohner vollständig selbst bezahlt werden. Auf unseren Rechnungen hat die entsprechende Rechnungszeile den Status „PR“ oder „GR“.

3. Was bedeutet der Satz „Leistungsempfänger ist die Krankenkasse, Rechnung berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug“?

Dieser Satz muss aus umsatzsteuerlichen Gründen aufgeführt werden, da bei „Kassenrezepten“ nach Umsatzsteuerrecht die Leistung nicht gegenüber dem Versicherten, sondern gegenüber der Krankenkasse erbracht wird.

Zahlungsempfänger der Rechnung ist jedoch die Amts-Apotheke Blisterzentrum Westerwald.

4. Warum muss ich die Zuzahlung bezahlen, obwohl ich im Heim meinen Befreiungsausweis vorgelegt habe?

Die Befreiungskarte lag der Amts Apotheke zum Zeitpunkt der Abgabe des Medikaments nicht vor, so dass die Amts Apotheke die gesetzliche Zuzahlung berechnen musste. Wenn Sie zum Zeitpunkt der Abgabe des Medikaments einen gültigen Befreiungsausweis hatten und diesen bereits dem Pflegeheim vorgelegt haben, hat das Pflegeheim versäumt, den Befreiungsausweis an die Amts Apotheke weiterzuleiten. Auch wenn in diesem Fall das Versäumnis nicht bei Ihnen lag, müssen Sie die Zuzahlung bezahlen. Die Krankenkassen verweigern die Erstattung der Zuzahlungsbeträge an die Apotheken. Es ist nur Ihnen als Patient, Angehöriger oder Betreuer möglich, die Erstattung bei der Krankenkasse zu beantragen. Dazu müssen Sie lediglich unsere Rechnung und den Zahlungsnachweis bei der Krankenkasse einreichen. Dass Pflegeeinrichtungen versäumen, Befreiungskarten (als Kopie/Scan/Foto/Fax) an uns weiterzuleiten, ist leider ein bekanntes und häufiges Problem; sicherlich zurückzuführen auf den herausfordernden und belastenden Alltag in der Pflege. Vor diesem Hintergrund haben sich unsere Kunden bereits bei Aufnahme der Versorgung durch uns schriftlich wie folgt verpflichtet:

„Sobald mir eine Zuzahlungsbefreiung vorliegt, teile ich dies dem Blisterzentrum umgehend mit. Da eine nachträgliche Änderung der Zuzahlung im Rahmen der Rezeptabrechnung nicht möglich ist, bin ich damit einverstanden, dass das Blisterzentrum mir bei verspäteter oder nachträglicher Information die Zuzahlung in Rechnung stellt. Zuzahlungsrechnungen können vom Versicherten bei der Krankenkasse zur Erstattung eingereicht werden“.

5. Was bedeuten die einzelnen Abkürzungen auf den Rechnungen der Amts-Apotheke Blisterzentrum Westerwald?

Stat
Status des Vorgangs, siehe dazu die nachfolgenden Abkürzungen

 

PR
Ein PrivatRezept lag vor. Auf Privatrezept verordnete Produkte sind vom Versicherten generell selbst zu zahlen. Bei Patienten, die privat versichert sind, werden die Privatrezepte den Rechnungen beigefügt, da diese für den Antrag auf Erstattung benötigt werden. Bei Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) werden Privatrezepte den Rechnungen nicht beigefügt, da die GKV die auf Privatrezept verordneten Produkte nicht erstattet. Ärzte stellen Privatrezepte für GKV-Versicherte aus, wenn Arzneimittel z.B. generell nicht von der GKV erstattet werden oder wenn die Indikationsstellung einer Erstattung durch die GKV nicht genügt.

 

GR
Ein Grünes Rezept lag vor. Diese Rezepte sind eine Art Empfehlung des Arztes für Produkte, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet werden. Grüne Rezepte können von der Amts Apotheke Blisterzentrum Westerwald den Rechnungen nicht beigefügt werden.

 

RP
Ein Kassenrezept lag vor. Eine Zuzahlungsbefreiung lag nicht vor. Für diese Positionen sind also die gesetzlichen Zuzahlungen zu leisten und darüber hinaus ggf. Eigenanteile/Mehrkosten.

 

RF
Ein Kassenrezept lag vor. Eine Zuzahlungsbefreiung lag ebenfalls vor. Es können dennoch Eigenanteile/Mehrkosten fällig werden.

 

BA
BarArtikel: Freiverkäufliche Produkte, die generell selbst bezahlt werden müssen. Ein grünes Rezept lag nicht vor. Es kann sich also um Produkte von Aspirin bis Hautpflegelotionen handeln.

 

Zuzahl.
Zuzahlung. In dieser Spalte wird die gesetzliche Zuzahlung ausgewiesen. Lag eine Befreiung vor, erscheint in dieser Spalte der Wert „0“.

 

Eigenant.
Eigenanteil. Hierbei handelt es sich um Mehrkosten, die anfallen, wenn vom Gesetzgeber festgelegte Festbeträge überschritten werden. Dieser Betrag ist dann zusätzlich zur Zuzahlung zu entrichten und fällt auch an, wenn eine Befreiung von den Zuzahlungen vorliegt.

6. Warum werden identische Medikamente in kurzer zeitlicher Abfolge berechnet?

Es kommt vor, dass Medikamente in sehr kurzer zeitlicher Abfolge geliefert und entsprechend berechnet werden. Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein Patient auf die individuelle Verblisterung umgestellt wird. Während des Umstellprozesses gehen wir häufig in Vorleistung mit den Tabletten und warten dann auf die Rezepte vom Arzt. Je nach individuellem Verbrauch benötigen wir dann mehr wie eine Packung eines Medikamentes, um den Bedarf an Tabletten zu decken. Jede Tablette, die Sie auf einer Rechnung sehen ist Ihrem individuellen Tablettenkonto gutgeschrieben und wird für die Medikamentenversorgung genutzt.

7. Warum erhalte ich eine Rechnung, obwohl ich Ihnen ein Sepa-Lastschrift Mandat erteilt habe?

Zur Übersicht über die angefallenen Kosten senden wir unseren Kunden trotz Sepa-Mandat eine Rechnung zu, damit sie den eingezogenen Betrag nachvollziehen können. Auf Seite 2 der Rechnung unter dem Gesamtbetrag erscheint jedoch der Hinweis: „Den Rechnungsbetrag werden wir per SEPA-Lastschrift am (…) von Ihrem Konto (…) bei (…) einziehen“. Dadurch erkennen Sie, dass wir das Sepa-Mandat vorliegen haben und wir den Betrag abbuchen werden. Sollte dieser Satz auf der Rechnung unter dem Gesamtbetrag fehlen, so haben wir Ihr Sepa-Mandat entweder nicht vorliegen oder es liegt ein anderes Problem damit vor. In diesem Fall wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Team der Amts Apotheke Blisterzentrum Westerwald.